Die Anneke & Fritz-Wilhelm Pahl Familienstiftung fördert geeignete Projekte, wenn diese dem Zweck der Stiftung entsprechen.

Der Vorstand beschließt nach einer Beratung und Empfehlung durch den Beirat über die Mittelvergabe. Der Antragsteller verpflichtet sich, bei der Bewilligung der Förderung durch die Anneke & Fritz-Wilhelm Pahl Familienstiftung nach Ende der Förderphase unverzüglich einen finanziellen wie auch inhaltlichen Nachweis über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel zu erbringen. Grundlage dafür ist der formelle Verwendungsnachweis der Stiftung.

Weitere Informationen finden Sie hier unter Antrag auf Projektförderung

Die Anneke & Fritz-Wilhelm Pahl Familienstiftung erzielt Einnahmen aus der Vermietung der beiden Wohnhäuser, die auf dem Grundstück an der Oststraße in Delbrück errichtet wurden.

Hierbei handelt es sich um das zum 01.10.2013 fertiggestellte Wohnhaus Oststraße 17A, das über 16 Mietwohnungen verfügt und das zum 01.07.2016 fertiggestellte Wohnhaus Oststraße 17. In diesem Haus werden im Erdgeschoss 9 Appartements an Senioren vermietet, die in einer Wohngemeinschaft leben und vom Caritasverband Paderborn e.V. ambulant betreut werden. In den Obergeschossen befinden sich zudem insgesamt 8 Mietwohnungen.

Mit dem Erlös aus den Mieteinnahmen werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks Projekte zur Förderung von Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, der Jugendhilfe sowie mildtätige Zwecke schwerpunktmäßig in der Stadt Delbrück unterstützt. In erster Linie wird an die Förderung von Kindern und Jugendlichen gedacht, um diese in die Lage zu versetzen, ihr Potential an Bildung und Ausbildung bestmöglich auszuschöpfen.